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Import der Abwesenheits-Salden-Ansprüche

Beispielsweise Ferienansprüche oder Sabbaticalansprüche.

Column NameData typeNot NullBemerkung
usr_external_idvarchar(32)User: für wen ist der Anspruch
pat_external_idvarchar(32)Abwesenheits-Typ: für welchen Saldo
minutesint4Dauer: Dauer (in Minuten), welche dem Saldo hinzugerechnet wird.
valid_fromdateGültigkeits-Zeitraum: Zeitraum, in welchem der Anspruch zum Saldo hinzugerechnet wird.
valid_todateGültigkeits-Zeitraum: Zeitraum, in welchem der Anspruch zum Saldo hinzugerechnet wird.

Ansprüche werden (neu ab Version 7.0.0) historisiert. Änderungen an den Ansprüchen überschreiben die alten Ansprüche nicht einfach, sondern werden wie unten beschrieben eingearbeitet.

Ein neuer Anspruch hat entweder eine noch nicht existierende Kombination von User und Abwesenheits-Typ, oder einen Zeitraum, der sich nicht mit anderen Ansprüchen für den User und Abwesenheits-Typ überschneidet.

In einem solchen Fall wird ein neuer Anspruch erstellt.

Ein Anspruch ist identisch mit einem bestehenden Anspruch, falls alle oben aufgelisteten Felder identisch sind.

In einem solchen Fall muss nichts aktualisiert werden.

Eine Veränderung an einem Anspruch überschneidet sich mit dem Zeitraum eines bereits vorhandenen Anspruchs, der denselben User und Abwesenheits-Typ hat. Zudem unterscheiden sich die beiden Ansprüche mindestens im Zeitraum oder in der Dauer.

Falls sowohl der bestehende als auch der gesendete Anspruch in der Zukunft liegen, wird der bestehende Anspruch aktualisiert.

Falls sowohl der bestehende als auch der gesendete Anspruch in der Vergangenheit liegen, wird der gesendete Anspruch ignoriert.

Falls nur der vorhandene Anspruch in der Vergangenheit liegt, wird für den gesendeten Anspruch ein neuer Anspruch erstellt, der als Start-Zeitpunkt den Anfang das spätere Datum zwischen dem Anfang der ersten nicht verbuchten Periode und dem Start des gesendeten Anspruchs hat.

Aus dem gesendeten und vorhandenen Anspruch ist mindestens einer aktuell gültig.

Bemerkung: Die unten beschriebene Anpassung wird nur vorgenommen, falls der resultierende angepasste Anspruch nicht bereits dem aktuellen Anspruch entspricht. Ansonsten braucht es keine Anpassung.

Falls die Dauer übereinstimmt, wird der vorhandene Anspruch aktualisiert. Der Start-Zeitpunkt des vorhandenen Anspruchs bleibt gleich. Der End-Zeitpunkt wird:

  1. Auf den End-Zeitpunkt des gesendeten Anspruchs gestellt, falls dieser in einer noch nicht verbuchten Periode liegt.
  2. Ansonsten auf das Ende der zuletzt verbuchten Periode gestellt.

Falls die Dauer nicht übereinstimmt, wird der vorhandene Anspruch auf das Ende der zuletzt verbuchten Periode abgegrenzt. Danach:

  1. Wenn der gesendete Anspruch ein End-Datum vor dem Ende der letzten verbuchten Periode hat, wird nichts mehr gemacht.
  2. Ansonsten wird ein neuer Anspruch erstellt mit der neuen Dauer. Das Start-Datum ist gleich dem Beginn der ersten nicht verbuchten Periode. Das End-Datum ist gleich dem Ende des versendeten Anspruchs.

Ein Anspruch fehlt, wenn er nicht mehr gesendet wird.

  • Bestehende Ansprüche in der Vergangenheit bleiben in einem solchen Fall bestehen.
  • Bestehende Ansprüche in der Zukunft werden in einem solchen Fall gelöscht.
  • Bestehende, aktuell gültige Ansprüche werden in einem solchen Fall auf Ende der letzten verbuchten Periode abgegrenzt.